Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 01.08.2013

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   LG Köln, 02.10.2014 - 22 O 125/13   

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https://dejure.org/2014,78326
LG Köln, 02.10.2014 - 22 O 125/13 (https://dejure.org/2014,78326)
LG Köln, Entscheidung vom 02.10.2014 - 22 O 125/13 (https://dejure.org/2014,78326)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 22 O 125/13 (https://dejure.org/2014,78326)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 2.10.2014 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 125/13 - wie folgt abgeändert:.
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   LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13   

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https://dejure.org/2013,83605
LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13 (https://dejure.org/2013,83605)
LG Köln, Entscheidung vom 01.08.2013 - 22 O 125/13 (https://dejure.org/2013,83605)
LG Köln, Entscheidung vom 01. August 2013 - 22 O 125/13 (https://dejure.org/2013,83605)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
    Die vom Geschäftsführer getroffenen Zahlungen sind dabei an dem besonderen Zweck des § 64 S. 2 GmbHG auszurichten, die verteilungsfähige Vermögensmasse einer insolvenzreifen GmbH im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern (BGHZ 146, 264).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war der Beklagten im Rahmen der Verurteilung aus § 64 S. 1 GmbHG von Amts wegen vorzubehalten, ihren Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den sie oder ein anderer Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, Urteil v. 08.01.2001, Az. II ZR 88/99).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
    In Abgrenzung zu einer bloßen Zahlungsstockung ist von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen, wenn die Schuldnerin nicht in der Lage ist, die am Stichtag fälligen Zahlungsverpflichtungen binnen spätestens drei Wochen zumindest zu 90% zu erfüllen (BGHZ 163, 134).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
    Bestehen (nicht unbeachtliche) Verbindlichkeiten, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen werden, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (BGH ZIP 2006, 2222).
  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
    Die Darlegungslast der mangelnden Erkennbarkeit trifft den handelnden Geschäftsführer (BGH NJW 2000, 668).
  • OLG Hamm, 15.09.1992 - 7 U 78/92
    Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
    Hat der Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit masseschmälernde Zahlungen geleistet, so muss er, um sich vom Vorwurf der fahrlässigen Unkenntnis zu entlasten, darlegen, dass er sich in ausreichender Weise um die finanzielle Situation des Unternehmens gekümmert hat (OLG Düsseldorf GmbHR 1993, 159).
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