Rechtsprechung
LG Köln, 02.10.2014 - 22 O 125/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
- LG Köln, 02.10.2014 - 22 O 125/13
- LG Köln, 02.10.2014 - 29 O 172/12
- OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 2.10.2014 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 125/13 - wie folgt abgeändert:.
Rechtsprechung
LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
- LG Köln, 02.10.2014 - 22 O 125/13
- LG Köln, 02.10.2014 - 29 O 172/12
- OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
Die vom Geschäftsführer getroffenen Zahlungen sind dabei an dem besonderen Zweck des § 64 S. 2 GmbHG auszurichten, die verteilungsfähige Vermögensmasse einer insolvenzreifen GmbH im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern (BGHZ 146, 264).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war der Beklagten im Rahmen der Verurteilung aus § 64 S. 1 GmbHG von Amts wegen vorzubehalten, ihren Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den sie oder ein anderer Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, Urteil v. 08.01.2001, Az. II ZR 88/99).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
In Abgrenzung zu einer bloßen Zahlungsstockung ist von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen, wenn die Schuldnerin nicht in der Lage ist, die am Stichtag fälligen Zahlungsverpflichtungen binnen spätestens drei Wochen zumindest zu 90% zu erfüllen (BGHZ 163, 134). - BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
Bestehen (nicht unbeachtliche) Verbindlichkeiten, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen werden, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (BGH ZIP 2006, 2222). - BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
Die Darlegungslast der mangelnden Erkennbarkeit trifft den handelnden Geschäftsführer (BGH NJW 2000, 668). - OLG Hamm, 15.09.1992 - 7 U 78/92
Auszug aus LG Köln, 01.08.2013 - 22 O 125/13
Hat der Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit masseschmälernde Zahlungen geleistet, so muss er, um sich vom Vorwurf der fahrlässigen Unkenntnis zu entlasten, darlegen, dass er sich in ausreichender Weise um die finanzielle Situation des Unternehmens gekümmert hat (OLG Düsseldorf GmbHR 1993, 159).